Wegzugsteuer
Du willst raus aus Deutschland. Das Finanzamt will erstmal abkassieren.
Kurz gesagt:
Das Finanzamt tut so, als hättest du deine GmbH verkauft. Auch wenn du sie behältst.
Du ziehst um – das Finanzamt behandelt deinen Wegzug wie einen fiktiven Verkauf deiner Anteile. Versteuert werden die stillen Reserven. Also die Differenz zwischen dem, was deine GmbH heute wert ist, und dem, was mal im Stammkapital stand.
Das Perfide: Du hast keinen Cent bekommen. Trotzdem flattert die Steuer ins Haus. Im Fachjargon nennt man das „Dry Income“. Trocken heißt hier: Du zahlst echtes Geld auf einen Gewinn, den es nur auf dem Papier gibt.
Und weil Deutschland nach deinem Wegzug das Besteuerungsrecht verliert, wird vorher nochmal kräftig zugelangt. Ohne Vorbereitung. Ohne Gnade. Seit der Reform 2022 auch ohne die früher übliche zinslose Stundung innerhalb der EU.
Rechnen wir das mal durch.
Ganz konkret.
- Du hältst 100 % an deiner GmbH
- Stammkapital: 25.000 €
- Realistischer Unternehmenswert: 3.000.000 €
- Du verlegst deinen Wohnsitz ins Ausland
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So rechnet das Finanzamt:
Position
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Betrag
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|---|---|
| Fiktiver Veräußerungserlös | 3.000.000 € |
| abzgl. Anschaffungskosten (Stammkapital) | – 25.000 € |
| Veräußerungsgewinn (fiktiv) | 2.975.000 € |
| davon steuerpflichtig im Teileinkünfteverfahren (60 %) | 1.785.000 € |
| Einkommensteuer + Soli (ca. 47,475 %) | ≈ 847.400 € |
Knapp 850.000 Euro fällig. Ohne dass ein einziger Euro auf deinem Konto gelandet ist.
Und das ist noch das freundliche Szenario. Bei höherem Unternehmenswert skaliert die Rechnung brutal nach oben.
Das ist keine Theorie. Das passiert gerade reihenweise.
Viele Unternehmer denken: „Ich zieh einfach um, den Rest klärt mein Steuerberater später." Falsch. Später ist zu spät. Die Steuer entsteht in der logischen Sekunde, in der du deinen deutschen Wohnsitz aufgibst. Was davor nicht strukturiert ist, ist Geschichte.
Und wer die Anteile einfach auf eine Holding überträgt, ohne zu wissen was er tut, läuft oft direkt in die nächste Falle: Sperrfristen, Entstrickung, rückwirkende Besteuerung. Das Thema verzeiht keine Halbgar-Lösungen.
Was wir mit dir machen, bevor du das Land verlässt
Wir sind ein Team aus Steuerberatern mit Spezialisierung auf internationales Steuerrecht und Unternehmer-Wegzüge. Unsere Gründerin ist den Weg selbst gegangen: Sie ist mit sauberer Gestaltung in die Schweiz ausgewandert – und hat ihre Firmen in Deutschland behalten. Steuerlich sauber, unternehmerisch handlungsfähig. Genau dieses Spielfeld kennen wir von beiden Seiten des Tisches.
Je nach Situation arbeiten wir mit:
Holdingstrukturen zur Abschirmung der stillen Reserven
Einbringungs- und Umwandlungsmodellen nach UmwStG
Trennung von Gesellschafter- und Geschäftsführerrolle
Wegzugs-Timing und Rückkehrer-Regelung
Abgestimmter Gestaltung mit dem Zuzugsland
Kein Schema F. Deine Struktur wird auf deinen Fall, dein Zielland und deine Zeitachse zugeschnitten.
Egal wohin du willst – wir kennen den Weg.
Schweiz, EU, USA, Dubai, Asien.
Besonders stark: der Weg in die Schweiz.
Ein echter Fall aus unserer Praxis
Ein Immobilien-Unternehmer wollte mit Familie in die USA. Unternehmenswert seiner Firmen: Mitte siebenstellig. Ohne Gestaltung hätte ihn der Wegzug rund 1,8 Mio. Euro Steuern gekostet – sofort, in bar.
Wir haben rechtzeitig eine Holdingstruktur implementiert, die Rollen als Gesellschafter und Geschäftsführer sauber getrennt und den Wegzug präzise getaktet. Ergebnis: Die Wegzugsbesteuerung wurde vermieden. Er lebt heute in den USA, die GmbHs laufen in Deutschland weiter, die Ausschüttungen fließen steuerlich optimiert.
Das ist der Unterschied zwischen „ich zieh einfach um" und „ich habe meinen Wegzug gebaut".
Für wen das hier gedacht ist
Du bist Inhaber einer deutschen GmbH mit 5 bis 50 Mitarbeitern
Du bist Inhaber einer deutschen GmbH mit 5 bis 50 Mitarbeitern
Dein Unternehmen hat einen Wert, der beim Wegzug versteuert würde
Dein Unternehmen hat einen realistischen Wert ab rund 1 Mio. Euro
Du denkst konkret über einen Wegzug nach – oder hast ihn schon halb geplant
Du denkst konkret über einen Wegzug nach – oder hast ihn schon halb geplant
Du willst dein Lebenswerk behalten, nicht an den Fiskus verschenken
Du willst dein Lebenswerk behalten, nicht an den Fiskus verschenken
Du möchtest nach dem Wegzug weiter Einfluss auf dein Unternehmen haben
Du möchtest nach dem Wegzug weiter Einfluss auf dein Unternehmen haben
Dein kostenfreies Erstgespräch
Im Erstgespräch schauen wir uns deine Situation an: Beteiligungsstruktur, Unternehmenswert, Zielland, Zeitachse. Du bekommst eine erste Einschätzung, welche Gestaltungsoptionen in deinem Fall realistisch sind – und was sie grob kosten, verglichen mit der Steuer, die du sonst zahlen würdest.
Letzter Punkt, und der ist wichtig:
Wenn dein Wegzug in den nächsten zwölf Monaten ansteht – jetzt ist der richtige Moment, das Thema auf den Tisch zu legen.
Häufige Fragen zur Wegzugsbesteuerung
Presse & Fachartikel
Als GmbH-Inhaber ohne Wegzugsteuer ins Ausland umziehen
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